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Hausordnung

  1. Das Hotel ist nicht verpflichtet -sofern vorherige Vereinbarung mit dem Gast nicht erfolgte -falls anderer Verpflichtungen oder wichtigen Gründe den Anspruch zur Verlängerung der Unterbringung. In diesem Fall ist der Gast über die Ablehnung des Anspruchs zur Verlängerung bis 11 Uhr des laufenden Tages zu verständigen.
  2. Alle Hotelgäste sind laut den gesetzlichen Vorschriften vor der Einnahme des Zimmers Ihre Person auszuweisen. Im Hotel darf man ohne Einmeldung nicht wohnen.
  3. Der Gast darf nur mit vorheriger Anzeige und mit Zustimmung der Rezeption in seinem Zimmer Besucher empfangen.
  4. Die Hotelsrechnung ist bei der Vorlage zu zahlen. Die Bezahlung der Zimmergebühr kann auch schon vor dem Aufenthalt verlangt werden.
  5. Das Hotel hat zur Sicherung seiner Forderungen für Rechnungzahlung und Entschädigung gegen den Gast das gesetzliche Pfandrecht bzw. Zurückhaltungsrecht. 
  6. Ein Tagespreis berechtigt zur Benutzung des Zimmers ab 14 Uhr bis zum nächsten Tag 11 Uhr. Die Abreiseabsicht bitte bis 11 Uhr an der Rezeption anzuzeigen. Falls deren Versäumung oder erfolgt die Zimmerübergabe bis 11 Uhr nicht, ist das Hotel auf Verrechnung eines weiteren Tageszimmerpreises.
  7. Für die Schäden wegen unordnungmässer Benutzung bzw. Fahrlässigkeit ist der Gast zur Entschädigung verpflichtet.
  8. Bitte um das Zimmer nur ordnungmässig zu benutzen, dort nur die im Besitz des Hotels befindlichen elektrischen Geräte -ausser Elektrorasierer- anzuwenden.
  9. Feuergefährliche oder verschmutzende Stoffe im Zimmer halten ist am strengsten verboten. Bitte, rauchen Sie im Bett nicht. Bemerken Sie Feuer, bitte sofort der Rezeption benachrichtigen.
  10. Falls Feuer oder anderer Gefahr verlassen Sie Ihr Zimmer und das Hotel auf dem angehängten Fluchtweg.
  11. Bei der Benutzung des Hotelzimmers und der gesellschaftlichen Räume bitte die Ruhe und Ordnung des Hotels zu bewahren.
  12. Bitte bei vorübergehender Abwesenheit sowie bei Abreise die Beleuchtung abzuschalten, die Hähne abzuscliessen und den Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben.
  13. Für Schäden wegen Verloren oder Schädigung der in das Hotel vom Gast geholten Sachen verantwortet das Hotel höchstens bis zur Höhe von 5.000.- HUF und nur im Falle, wenn das Hotel die Schaden nicht vertreten kann. Die ins Hotel geholte Sachen sind die vom Gast den Hotelangestellten übergeben wurden oder in seinem Zimmer bzw. im dafür dienenden Hotelraum gelegt wurden.
  14. Das Hotel verantwortet für Bargeld, Wertpapiere und Wertgegenstände nur im Falle, wenn die vom Gast in der Wertbewahrung des Hotels eingelegt wurden. Die Benutzung der Wertaufbewahrung ist kostenlos.
  15. Bitte Ihre Bemerkungen, die eventuelle Klagen ins Kundenbuch an der Rezeption einzutragen. 

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